Wie die GRÜNE Landtagsabgeordnete Christine Kamm mitteilte, beschäftigt sich der Bundesrat am 04.06.10 mit der Absenkung der Einspeisevergütung für Fotovoltaikanlagen.
Die Vergütung für die solare Stromerzeugung im Erneuerbare-Energien-Gesetz soll bei so genannten Dachanlagen um 16 Prozent, bei Freiflächenanlagen um 15 Prozent und bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen um 11 Prozent einmalig zum 1. Juli 2010 abgesenkt werden. Strom aus Photovoltaikanlagen auf ehemaligen Ackerflächen soll nicht mehr vergütet werden. Der Deutsche Bundestag hat am 6. Mai das auf einer Initiative der Koalitionsfraktionen beruhende Gesetz beschlossen. Die Forderungen des Bundesrates, die Absenkung auf höchstens 10 Prozent zu begrenzen wurde nicht berücksichtigt.
Viele regionale Betriebe und Handwerker sind durch die Streichung der Förderung von Freiflächenfotovoltaik auf Ackerflächen stark in Mitleidenschaft gezogen. Hier wird zum einen an der falschen Stelle gespart und wieder ist die regionale Wertschöpfung stark betroffen, so Klaus Becker (Kreissprecher).
Hintergrundinfos:
Behandelt wird dieser Gesetzentwurf im Bundesrat als TOP 3a:
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (Drs. 284/10 (neu)
-> Bundesrat
Zuletzt geändert am: 03.06.2010 um 13:48
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