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Quelle: EU-Kommission
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Wie das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) mitteilt, müssen alle Bio-Produkte ab dem 1. Juli 2012 mit dem neuen EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden.
Alle vorverpackten Bio-Lebensmittel müssen spätestens ab 1. Juli 2012 mit dem neuen EU-Gemeinschaftslogo für ökologische Produkte gekennzeichnet werden. Dies ergibt sich aus dem Ende einer Übergangregelung, nach der Hersteller von Bio-Produkten ihr noch vorhandenes Verpackungsmaterial aufbrauchen dürfen.
Das EU-Bio-Logo ändert jedoch nichts an der Nutzung des erfolgreich etablierten deutschen Bio-Siegels. Das Bio-Siegel kann weiterhin unverändert, auch zusammen mit dem EU-Bio-Logo, verwendet werden. Das Bio-Siegel ist nach wie vor ein wichtiges Instrument für die positive Entwicklung des Bio-Marktes.
Vorverpackte Bio-Lebensmittel, die nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hergestellt werden, müssen grundsätzlich bereits seit dem 1. Juli 2010 mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden.
Weitere Infos:
→ BMELV (externer Link)
→ Bio Siegel (externer Link)
Zuletzt geändert am: 27.12.2011 um 18:20
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